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   BGH, 17.04.1962 - 1 StR 132/62   

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https://dejure.org/1962,305
BGH, 17.04.1962 - 1 StR 132/62 (https://dejure.org/1962,305)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1962 - 1 StR 132/62 (https://dejure.org/1962,305)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1962 - 1 StR 132/62 (https://dejure.org/1962,305)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahlfeststellung - Vorsätzliche Tat - Fahrlässige Tat - Auffangtatbestände - Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB §§ 15, 16

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 210
  • NJW 1962, 1257
  • MDR 1962, 666
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 17.04.1962 - 1 StR 132/62
    Er meint, zwischen den Tatbeständen der vorsätzlichen und, fahrlässigen Körperverletzung fehle es an der "rechtsethischen und psychologischen Gleichwertigkeit", die nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 390 Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verurteilung auf Grund wahldeutiger Feststellungen sei.

    Der Große Senat habe das gerade mit dem Hinweis darauf betont, daß die Entscheidung BGHSt 4, 340, die im Verhältnis von Meineid und fahrlässigem Falscheid eine Verurteilung auf Grund einer Wahlfeststellung billigte, von dem bezeichneten Grundsatz abgewichen sei (BGHSt 9, 390, 393).

  • BGH, 22.09.1953 - 5 StR 331/53
    Auszug aus BGH, 17.04.1962 - 1 StR 132/62
    Der Große Senat habe das gerade mit dem Hinweis darauf betont, daß die Entscheidung BGHSt 4, 340, die im Verhältnis von Meineid und fahrlässigem Falscheid eine Verurteilung auf Grund einer Wahlfeststellung billigte, von dem bezeichneten Grundsatz abgewichen sei (BGHSt 9, 390, 393).

    Entscheidung des 5. Strafsenats in BGHSt 4, 340 abwiche, wenn er die Zulässigkeit einer Verurteilung auf Grund Wahlfeststellung im Verhältnis der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung verneinen wollte, und ob er nicht in diesem Falle zur Anrufung des Großen Senats verpflichtet wäre.

  • RG, 02.07.1908 - I 489/08

    Ist die Verurteilung wegen fahrlässiger Verletzung der Eidespflicht dann

    Auszug aus BGH, 17.04.1962 - 1 StR 132/62
    Auf diesen Grundgedanken fußte letzten Endes auch die einschlägige Rechtsprechung des Reichsgerichts, das von Anfang an die Verurteilung wegen einer Fahrlässigkeitstat auch in den Fällen gefordert hat, in denen der Verdacht vorsätzlicher Begehung offen geblieben war (siehe RGSt 41, 389 und die dort angeführten älteren Entscheidungen).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Dies ist schon bisher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur bei den sogenannten begrifflich-logischen Stufenverhältnissen, z.B. bei feststehendem Grundtatbestand und nicht nachgewiesenem Qualifikationstatbestand bejaht worden, sondern auch in anderen Fällen, in denen alternativ festgestellte vergleichbare Verhaltensweisen im Verhältnis des "Schwächeren zum Stärkeren" stehen (sog. normativ-ethische Stufenverhältnisse), z.B. bei Versuch und Vollendung, bei Beihilfe und Täterschaft (BGHSt 23, 203), bei Beihilfe und Anstiftung (BGHSt 31, 136; vgl. ferner Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 69 m.zahlr.w.Nachw.); dasselbe gilt für Fahrlässigkeit und Vorsatz (BGHSt 17, 210 nimmt für diesen Fall allerdings Auffangtatbestand an).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Im Sinne der Grundsätze über die Möglichkeit eindeutiger Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage schließt auch der auf Tötung des Opfers gerichtete Vorsatz die in § 226 StGB vorausgesetzte, auf den Eintritt der Todesfolge bezogene Fahrlässigkeit mit ein (vgl. BGHSt 17, 210; BGH, Urteil vom 6. September 1962 - 1 StR 163/62; Wolter in MDR 1981, 441 unter I 4).
  • BGH, 19.04.1966 - 5 StR 44/66

    Gemeinschaftlicher Mord durch zwei Personen mit einem Messer - Folgen einer nicht

    Die dort und in BGHSt 17, 210 angestellten Erwägungen treffen in gleicher Weise für den Fall zu, daß jemand möglicherweise einen Mord oder Totschlag oder eine Körperverletzung mit voraussehbarer Todesfolge begangen hat, ihm aber nicht nachzuweisen ist, daß die Körperverletzung den Tod verursacht oder daß er diese Folge fahrlässig herbeigeführt hat.".

    Eine Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe zu vorsätzlicher leichter Körperverletzung ist auch nicht auf Grund einer "Mindestfeststellung" AUS den Erwägungen zulässig, die der Bundesgerichtshof in meinem Urteil BGHSt 17, 210 und in seinem nichtveröffentlichten Urteil 1 StR 163/62 vom 6. September 1962 dargelegt hat.

  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 278/90

    Körperverletzung - Mindestfeststellungen - Vorsatz hinsichtlich Totschlags

    Zutreffend geht das Schwurgericht davon aus, daß eine wahldeutige Verurteilung wegen Mordes oder versuchter beabsichtigter schwerer Körperverletzung ausgeschlossen ist, weil die für eine wahldeutige Verurteilung erforderliche rechtsethische und psychologische Gleichwertigkeit (BGHSt 9, 390, 394; 17, 210) zu verneinen ist.
  • BGH, 06.11.1964 - 6 StE 1/64

    Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik durch Weitergabe einer falschen Nachricht

    Der Gesetzgeber hat den § 100 a StGB nicht als "Auffangtatbestand" (vgl. BGHSt 17, 210) zu § 100 StGB gestaltet.
  • BGH, 11.02.1998 - 3 StR 546/97
    Das Landgericht hätte aufgrund seiner Pflicht zur erschöpfenden Aburteilung der Tat (vgl. BGH NStZ 1983, 174, 175) aber auch prüfen müssen, ob sich der Angeklagte nicht jedenfalls (vgl. BGHSt 17, 210 ) der fahrlässigen Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 4 BtMG schuldig gemacht hat.
  • BGH, 15.03.1967 - 2 StR 87/67

    Verlesung des polizeilichen Protokolls eines Zeugen

    Die weiteren Verfahrensrügen und die Sachbeschwerde sind offensichtlich unbegründet (siehe hierzu BGHSt 17, 210 und 20, 194, 195).
  • BGH, 06.09.1962 - 1 StR 163/62

    Rechtsmittel

    (siehe BGHSt 17, 210).
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